Fragen und antworten an unsere BEG
Häufige Fragen
Fragen zur Mitgliedschaft
Was braucht man, um Mitglied werden zu können?
Jedes Mitglied benötigt einen Smart Meter, der es erlaubt die 15-Minuten-Werte auszulesen. Um die 15-Minuten-Werte auslesbar zu machen, muss beim Stromnetzbetreiber explizit darum angesucht werden – diese Option nennt sich IME (Intelligentes Messgerät Extended).
Sollte noch kein Smart Meter vorhanden sein, ist die BEG gerne behilflich solchen zu beantragen. Der Stromnetzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet innerhalb von 2 Monaten kostenlos einen Smart Meter zu installieren und innerhalb von 6 Monaten vollumfänglich verfügbar zu machen.
Muss man Eigentümer sein, um Mitglied werden zu können?
Nein. Wenn man den Vertrag mit dem Stromnetzbetreiber abgeschlossen haben, darf man auch den Stromanbieter wählen und darf Mitglied der BEG werden.
Somit können auch Mieter:innen Mitglied der BEG werden.
Wichtig ist jedoch, dass jede Änderung der Anschrift unverzüglich bekanntgegeben wird.
Können auch Betriebe außerhalb der Steiermark Mitglied werden?
Selbstverständlich. Die BEG ist österreichweit aktiv. Eventuell müssen wir vorab mit Ihrem Stromnetzbetreiber in Kontakt treten, um unseren Verein dort anzumelden und Ihre Teilnahme bekannt zu geben.
Kann man auch ohne eigene Erzeugungsanlage Mitglied werden?
Selbstverständlich. Es werden sowohl Überschuss-Einspeiser, als auch Stromabnehmer benötigt, damit das System „Stromtransfer“ funktioniert. Sie sind also herzlich willkommen.
Müssen Bestandsverträge gekündigt werden?
Nein, das ist nicht nötig. Die Bestandsverträge sind von der Mitgliedschaft in einer BEG nicht betroffen.
Für Stromabnehmer gilt: Zuerst wird der Bedarf soweit möglich von der BEG gedeckt, den Rest muss der Stromanbieter (z.B. Energie Steiermark) decken. Die BEG kann eventuell nicht den gesamten Strombedarf decken, da zu gewissen Zeiten zu wenig bzw. kein Überschuss-Strom aus der anderen Mitglieder zur Verfügung steht.
Für Überschuss-Einspeiser gilt: Zuerst wird der Überschuss aus der Erzeugungsanlage der BEG zur Verfügung gestellt. Falls diese nicht alles an die anderen Mitglieder verteilen kann, wird der Rest an den Stromabnehmer (z.B. OeMAG) weitergereicht.
Muss ich mich als Mitglied aktiv beim Verein beteiligen?
Das ist ganz Ihnen überlassen. Wenn Sie wollen, können Sie sich gerne jederzeit einbringen. Wenn Sie jedoch keine Lust dazu haben, sind Sie nicht nicht dazu verpflichtet. Es findet alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung statt. Es wäre schön, wenn wir uns dort so zahlreich wie möglich treffen würden.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Beim Eintritt in den Verein fallen einmalig Beitrittsgebühren in Höhe von € 100,- pro Zählpunkt an (siehe dazu den Vorstandsbeschluss zur Beitragsinformation).
Das Serviceentgelt ist bereits im Energiebezugspreis enthalten. Davon abgesehen, fallen keine weiteren Gebühren, Beiträge oder Kosten für die Mitglieder an.
Fragen zu Abrechnung und Tarifen
Wie lange sind die Preise gültig und wer ändert sie?
Die Preise werden für ein Quartal im Voraus fixiert und können quartalsmäßig angepasst werden. Die Anpassung erfolgt durch den Vorstand mittels Vorstandsbeschluss. Dabei wird stets darauf geachtet, dass alle Mitglieder profitieren und die Preise langfristig stabil gehalten werden ohne die aktuellen Marktpreise außer Acht zu lassen. Ziel ist es, eine langfristige Partnerschaft mit den Mitgliedern aufzubauen und zu erhalten.
Nimmt der Verein den gesamten Strom ab?
Eventuell wird das nicht immer möglich sein. Es wird alle 15 Minuten ermittelt, ob die Menge an Überschuss-Strom mit dem Bedarf zusammen passt. Im Sommer zur Mittagszeit wird vermutlich zuviel Überschuss-Strom vorhanden sein und daher nicht alles von den Mitgliedern abgenommen.
Deckt der Verein den gesamten Strombedarf ab?
Eventuell wird das nicht immer möglich sein. Es wird alle 15 Minuten ermittelt, ob die Menge an Überschuss-Strom mit dem Bedarf zusammen passt. In Zeiten, in denen kein bzw. kaum Überschuss-Strom vorhanden ist kann daher nicht der gesamte Bedarf der Mitglieder abgedeckt werden.
Wir versuchen jedenfalls die Stromtransfermenge zu maximieren und die Erzeugung und den Verbrauch so gut wie möglich auszubalancieren.
Was passiert, wenn dem Verein zu wenig Strom zur Verfügung steht?
Falls dem Verein durch seine Mitglieder (Überschuss-Einspeiser) zu wenig Strom zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Belieferung wie bisher durch den selbst gewählten Stromlieferanten. Bestandsverträge mit den Stromlieferanten bleiben nämlich ungeändert bestehen und müssen nicht gekündigt werden.
Technische Fragen
Was ist die Zählpunktnummer und wo finde ich diese?
Die Zählpunktnummer ist ein einzigartige 33-stellige alphanummerische Nummer, die das Messgerät eindeutig identifiziert. Die Zählpunktnummer setzt sich wie folgt zusammen:
– 2 Stellen mit dem Länderkennung (z.B. AT)
– 6 Stellen für die Bezeichnung des Netzbetreibers (z.B. 008000)
– 5 Stellen für die Postleitzahl (z.B. 08073)
– 20 Stellen für den individuellen Zählpunkt (alphanummerisch, A-Z, 0-9)
Die Zählpunktnummer darf nicht mit der Anlagennummer verwechselt werden. Sie finden die Zählpunktnummer auf der Jahresendabrechnung und auf dem Netzzugangsvertrag.
Was ist ein Smart Meter?
Smart Meter sind digitale Zählgeräte zur Erfassung des Stromverbrauchs in regelmäßigen Zeitintervallen. Die Verbrauchswerte werden an den Netzbetreiber übertragen, so dass ein Ablesen vor Ort nicht mehr erforderlich ist.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage von E-Control.
Was bedeutet IME im Zusammenhang mit Smart Meter?
IME steht für „Intelligentes Messgerät Extended“, also mit erweiterter Funktionalität. Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen und einmal täglich im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt.
Diese Funktionalität ist zwingend notwendig, um am „Stromtransfer“ der BEG teilzunehmen und von den Vorteilen der BEG profitieren zu können.
Nähere Informationen findest du auf der Homepage von E-Control.
Allgemeine Fragen
Was unterscheidet diese BEG von anderen?
Eine Besonderheit dieser BEG ist auf jeden Fall der Fokus auf Gewerbe und Industrie mit hohem Strombedarf bzw. großen Mengen an Überschuss-Strom.
Laut derzeitigem Stand gibt es ca. 400 BEGs, ca. 2000 EEGs und ca. 2000 GEAs, die im EDA-Anwenderportal (zentrale Abwecklungsstelle für die Datenübermittlung) gelistet sind. Ein Vergleich mit allen anderen Energiegemeinschaften ist schwer und wurde nicht angestrebt.
Bei der Recherche gab es einige gute/bessere Angebote für den Einspeisetarif, allerdings waren meist die sonstigen Beiträge höher. Eine Reduktion der Netzkosten trifft für BEGs leider nicht zu, wohl aber für EEGs und GEAs. Dafür haben BEGs jedoch eine größere Reichweite und Flexibilität bei der Mitgliederwahl und eine Teilnahme von Großbetrieben bei BEGs ist gestattet. Den Gesamtvorteil (nicht nur den finanziellen) muss jeder für sich ermitteln.
Was jedoch für die „Bürgerenergiegemeinschaft Steiermark Business“ gilt, ist dass der Vorstand versucht die Ausgaben für Verwaltung und Organisation so niedrig wie möglich zu halten und jegliche Profite den Mitgliedern durch Anpassung der Tarife zugute kommen zu lassen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Die „Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften“ gibt einen tollen Überblick zum Thema Energiegemeinschaften
(https://energiegemeinschaften.gv.at/)
Die „Energieagentur Steiermark“ ist Ansprechpartner für Energiegemeinschaften in der Steiermark
(https://www.ea-stmk.at/)
Die rechtlichen Grundlagen (ElWOG 2010) für Bürgerenergiegemeinschaften sind am Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verfügbar
(https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2010/110/P16b/NOR40236276#:~:text=Paragraph%2016%20b%2C,Energie%20verbrauchen%2C%20speichern%20oder%20verkaufen.)
Informationen über den OeMAG Marktpreis findest du hier
(https://www.oem-ag.at/de/marktpreis/)
Informationen über die aktuellen Strompreise findest du am Portal von E-Control
(https://www.e-control.at/tarifkalkulator#/)